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Bilanz ziehen: das neue Wohnschutzgesetz

Das neue Wohnschutzgesetz des Kantons Basel-Stadt führt sowohl zu einer Begrenzung als auch einer Überwachung von Mietzinsaufschlägen.

Es gewährt Mietern das Rückkehrrecht und setzt eine Bewilligungspflicht für die Gründung von Stockwerkeigentum fest. Diese Entscheidung treibt die bürokratischen Anforderungen in absurde Dimensionen, wie zum Beispiel die Notwendigkeit von 1800 Seiten Formularen für den Umbau von Mehrfamilienhäusern mit 10 Wohnungen.
Seit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes im Mai 2023 erhielt ImmoZebra von vielen Seiten Erfahrungsberichte, dass Baubegehren, die beim Baudepartement eingereicht wurden, sehr langsam bearbeitet werden. Diese Verzögerungen im Bauverfahren haben zu einer starken Zurückhaltung bei Investoren geführt. Dennoch bleibt festzustellen, dass der Markt für regional verankerte Investoren derzeit noch weiterhin attraktiv bleibt. Das neue Gesetz trägt ausserdem dazu bei, dass im Neubaubereich der Fokus auf nachhaltigen Bau im Einklang mit den neuen ESG-Richtlinien (Environmental Social and Governance) stark gesteigert wird.

In einer Antwort auf eine Interpellation von Michael Hug (LDP) gibt Beat Jans im Namen des Regierungsrats bekannt; dass im Jahr 2022 die Zahl der Wohnungen im Kanton Basel-Stadt um 1169 gewachsen waren, 902 davon in neu gebauten Liegenschaften. Am Ende des Jahres hätten sich zudem noch 1100 Wohnungen im Bau befunden. Allerdings könnte die Anzahl der im Jahr 2024 auf den Markt kommenden neuen Wohnungen drastisch sinken, da nur noch 300 Wohnungen über eine Baubewilligung verfügen. Bereits klagen die ortsansässigen Handwerkerfirmen über einen drastischen Rückgang an Aufträgen in Basel-Stadt. Es bleibt spannend.

Quelle: Strenges Wohnschutzgesetz in Basel: Basler Regierung sorgt sich wegen Zurückhaltung der
Investoren | Basler Zeitung (bazonline.ch)